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Wärmepumpe Förderung NRW 2026 – Zuschuss, KfW-Antrag & Voraussetzungen

Wer in Nordrhein-Westfalen eine alte Heizung durch eine förderfähige Wärmepumpe ersetzt, kann im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude einen erheblichen Zuschuss erhalten. Entscheidend sind Antragsteller, bestehende Heizung, Einkommen, Gebäude, Kosten und der richtige Ablauf vor Beginn der Arbeiten.

Aktueller Stand: 7. August 2026.
Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Förderbedingungen. Viele ältere Internetartikel nennen deshalb inzwischen nicht mehr aktuelle Fördersätze, Bonusregelungen oder Kostenobergrenzen.
Wärmepumpe im Bestand mit Informationen zur Förderung in NRW
Die Förderung richtet sich nicht nur nach der Wärmepumpe selbst, sondern auch nach Antragsteller, Gebäude und bestehendem Heizsystem.
30 % aktuelle Grundförderung
16 % möglicher Klimageschwindigkeitsbonus
10–40 % möglicher Einkommensbonus
bis 80 % je nach Antragsteller und Voraussetzungen

Wie hoch ist die Wärmepumpen-Förderung in NRW 2026?

Für eine förderfähige Wärmepumpe beträgt die Grundförderung derzeit 30 Prozent. Selbstnutzende Eigentümer können unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich einen Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent und einen Einkommensbonus von 10 bis 40 Prozent erhalten.

Die tatsächliche Förderquote hängt deshalb stark von der persönlichen und technischen Situation ab. Ein vermietetes Einfamilienhaus, eine selbstgenutzte Immobilie, eine WEG und ein Wohnungsunternehmen können trotz identischer Wärmepumpe unterschiedliche Förderkonstellationen besitzen.

Wichtig ist außerdem: Die bundesweite KfW-Heizungsförderung gilt selbstverständlich auch für Immobilien in Nordrhein-Westfalen. Der Begriff „Wärmepumpen-Förderung NRW“ bezeichnet deshalb in erster Linie die für Eigentümer in NRW nutzbare Bundesförderung sowie gegebenenfalls ergänzende Förder- und Finanzierungsangebote.

Welche Fördersätze gelten aktuell für Wärmepumpen?

30 %
Grundförderung

Ausgangsförderung für eine förderfähige Wärmepumpe im bestehenden Wohngebäude.

16 %
Klimageschwindigkeitsbonus

Unter bestimmten Voraussetzungen für selbstnutzende Eigentümer beim Austausch bestimmter alter Heizungen.

10–40 %
Einkommensbonus

Für selbstnutzende Eigentümer, abhängig vom zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen.

80 %
mögliche Obergrenze

Je nach Antragstellergruppe und erfüllten Voraussetzungen kann die Zuschussquote bis zu dieser Grenze reichen.

Wie hoch sind die maximal förderfähigen Kosten?

Die Förderquote wird nicht unbegrenzt auf sämtliche Projektkosten angewendet. Für Wohngebäude gelten Kostenobergrenzen nach Anzahl der Wohneinheiten.

Wohneinheit Aktuell berücksichtigter Förderhöchstbetrag Einordnung
1. Wohneinheit 28.000 € Grundbetrag des Gebäudes
2.–6. Wohneinheit je 15.000 € zusätzlich je weiterer Wohneinheit
ab 7. Wohneinheit je 8.000 € zusätzlich je weiterer Wohneinheit

Förderhöchstbetrag ist nicht gleich Zuschussbetrag.

Die genannten Beträge bilden die maximal berücksichtigten förderfähigen Kosten. Auf diese Kosten wird anschließend die individuell zutreffende Förderquote angewendet.

Welche Boni gibt es bei der Wärmepumpen-Förderung?

30 %

Grundförderung

Sie bildet die Basis der Heizungsförderung. Dafür muss die Wärmepumpe die jeweils geltenden technischen Fördervoraussetzungen erfüllen.

+16 %

Klimageschwindigkeitsbonus

Der Bonus kann für die selbstgenutzte Haupt- beziehungsweise alleinige Wohneinheit relevant sein, wenn eine förderrechtlich begünstigte alte Heizung ersetzt, demontiert und fachgerecht entsorgt wird.

+10–40 %

Einkommensbonus

Dieser Bonus richtet sich nach dem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen selbstnutzender Eigentümer.

Wer bekommt den Klimageschwindigkeitsbonus?

Der Klimageschwindigkeitsbonus ist für die selbstgenutzte Haupt- oder alleinige Wohneinheit vorgesehen.

Relevant ist unter anderem der Austausch bestimmter funktionsfähiger alter Heizsysteme. Dazu zählen beispielsweise Öl- und Kohleheizungen, Gas-Etagenheizungen und Nachtspeicherheizungen.

Bei Gas- und Biomasseheizungen können zusätzlich Altersvoraussetzungen gelten. Die bestehende Heizung muss im Rahmen des geförderten Austauschs fachgerecht demontiert und entsorgt werden.

Nicht jede alte Heizung führt deshalb automatisch zu diesem Bonus. Vor Auftrag sollte die konkrete Förderkonstellation geprüft werden.

Alte Heizung durch Wärmepumpe ersetzen und Förderung prüfen
Beim Heizungstausch entscheidet auch die bisherige Heizungsart über mögliche Bonusförderungen.

Wie funktioniert der Einkommensbonus 2026?

Der Einkommensbonus beträgt aktuell 40 Prozent, 30 Prozent oder 10 Prozent – abhängig vom zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen der selbstnutzenden Eigentümer.

Für Haushalte ohne entsprechenden Familienzuschlag gelten grundsätzlich folgende Stufen:

Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen Einkommensbonus
bis 30.000 € 40 %
30.001 € bis 40.000 € 30 %
40.001 € bis 50.000 € 10 %
über 50.000 € grundsätzlich kein Einkommensbonus ohne zusätzlichen Familienzuschlag

Familienzuschlag beachten:

Lebt mindestens ein minderjähriges, kindergeldberechtigtes Kind im Haushalt, erhöht sich die maßgebliche Einkommensgrenze nach den aktuellen Förderbedingungen pauschal um 10.000 Euro.

Gibt es eine eigene Wärmepumpen-Förderung nur für NRW?

Die zentrale Förderung für den Austausch einer Heizung gegen eine Wärmepumpe ist derzeit eine Bundesförderung der KfW und gilt damit auch für Immobilien in Nordrhein-Westfalen.

Zusätzlich können je nach Projekt, Antragsteller oder Finanzierungsstruktur weitere Angebote des Landes, der NRW.BANK oder kommunaler Stellen relevant sein.

Diese zusätzlichen Programme sind jedoch nicht automatisch für jede private Wärmepumpe verfügbar. Deshalb sollte zwischen der bundesweiten KfW-Heizungsförderung und speziellen Landes- oder Finanzierungsprogrammen unterschieden werden.

Wärmepumpeninstallation mit förderfähigen Arbeiten

Was kann bei einer Wärmepumpe förderfähig sein?

Förderfähig ist nicht ausschließlich das Wärmepumpengerät. Auch bestimmte notwendige Fachplanungs-, Installations-, Optimierungs- und Umfeldmaßnahmen können Bestandteil der förderfähigen Kosten sein.

Dazu können – abhängig vom konkreten Projekt und den jeweils geltenden Förderbedingungen – Maßnahmen gehören, die unmittelbar für den Heizungstausch und die ordnungsgemäße Funktion der neuen Anlage notwendig sind.

Die KfW nennt unter anderem vorbereitende und wiederherstellende Umfeldmaßnahmen sowie Fachplanung und Baubegleitung als mögliche förderfähige Bestandteile.

Welche konkrete Position im Einzelfall anerkannt wird, sollte vor Antragstellung anhand des aktuellen KfW-Merkblatts geprüft werden.

Ist ein hydraulischer Abgleich für die Förderung erforderlich?

Die geförderte Heizungsmaßnahme muss mit einer Optimierung des Heizungsverteilungssystems verbunden werden. Dazu gehört bei wassergeführten Heizsystemen grundsätzlich auch der hydraulische Abgleich.

Das ist technisch sinnvoll: Eine neue Wärmepumpe kann nur dann effizient arbeiten, wenn Wärmeerzeugung, Heizflächen, Volumenströme und Regelung sinnvoll zusammenspielen.

Gerade im Altbau sollte deshalb nicht ausschließlich das Außengerät betrachtet werden. Heizkörper, Heizkreise, Vorlauftemperatur und Hydraulik gehören zur Gesamtbewertung.

Wie beantragt man die Wärmepumpen-Förderung richtig?

Die Reihenfolge ist entscheidend. Wer zu früh mit der Maßnahme beginnt oder einen ungeeigneten Vertrag abschließt, kann die Förderfähigkeit gefährden.

01
Gebäude prüfen

Bestand, alte Heizung, Heizflächen und Wärmepumpeneignung untersuchen.

02
Wärmepumpe auswählen

Passende förderfähige Anlage und technischen Umfang definieren.

03
Kosten festlegen

Angebot und förderfähige Projektkosten zusammenstellen.

04
BzA vorbereiten

Bestätigung zum Antrag durch berechtigten Experten oder registriertes Fachunternehmen.

05
Vertrag abschließen

Liefer- oder Leistungsvertrag mit vorgeschriebener Förderbedingung.

06
KfW-Antrag stellen

Antrag vor Beginn der förderrechtlich relevanten Arbeiten einreichen.

07
Maßnahme umsetzen

Nach Zusage Wärmepumpe und vereinbarte Maßnahmen ausführen.

08
Nachweis & Auszahlung

Durchführung bestätigen, Rechnungen einreichen und Auszahlung beantragen.

Darf ich die Wärmepumpe vor dem Förderantrag bestellen?

Ein Liefer- oder Leistungsvertrag wird für die Antragstellung benötigt, muss aber die vorgeschriebene aufschiebende oder auflösende Förderbedingung enthalten.

Dadurch wird der Vertrag mit der Förderzusage verknüpft. Außerdem muss aus dem Vertrag hervorgehen, wann die Maßnahme voraussichtlich umgesetzt wird.

Besonders wichtig: Nach den aktuellen KfW-Regeln darf die notwendige Förderbedingung nicht einfach später in einen bereits abgeschlossenen Vertrag hineingeschrieben werden.

Was ist eine BzA bei der Wärmepumpen-Förderung?

BzA bedeutet „Bestätigung zum Antrag“. Sie enthält wichtige technische Angaben zur geplanten Heizungsmaßnahme und zu den förderfähigen Kosten.

Die Bestätigung wird vor dem Förderantrag benötigt. Sie kann nach den KfW-Regeln von dafür zugelassenen Energieeffizienz-Experten beziehungsweise Fachunternehmen erstellt werden.

Für den eigentlichen Antrag wird anschließend die BzA-ID benötigt.

WärmeFix kann im Rahmen des Wärmepumpenprojektes die notwendigen technischen Anlagen- und Angebotsdaten mit Ihnen abstimmen. Welche formalen Förderunterlagen für Ihren konkreten Antrag benötigt werden, sollte vor Vertragsabschluss eindeutig geklärt werden.

Was ist die Bestätigung nach Durchführung?

Nach Abschluss der geförderten Heizungsmaßnahme wird die ordnungsgemäße Durchführung gegenüber der KfW nachgewiesen.

Dafür wird eine „Bestätigung nach Durchführung“, kurz BnD, benötigt. Zusätzlich müssen die geforderten Nachweise und Rechnungen eingereicht werden.

Erst nach Prüfung der Nachweise kann die Zuschussauszahlung erfolgen.

Wie lange habe ich nach der KfW-Zusage Zeit?

Nach der Zuschusszusage muss das geförderte Vorhaben nach den derzeitigen Bedingungen grundsätzlich innerhalb von 36 Monaten vollständig abgeschlossen werden.

Entscheidend bleibt die individuelle Zusage. Dort ist die konkrete Frist für Durchführung und Nachweise angegeben.

Wird eine Wärmepumpe im Altbau gefördert?

Ja. Die Heizungsförderung richtet sich gerade an bestehende Gebäude. Ein Altbau kann grundsätzlich für eine geförderte Wärmepumpe geeignet sein.

Für den Zuschuss 458 muss es sich um ein bestehendes Wohngebäude handeln. Der Bauantrag beziehungsweise die Bauanzeige muss zum Zeitpunkt der Antragstellung grundsätzlich mindestens fünf Jahre zurückliegen.

Förderfähigkeit und technische Eignung sind jedoch zwei unterschiedliche Fragen. Ein Altbau sollte zusätzlich hinsichtlich Heizlast, Heizflächen, Vorlauftemperatur und Wärmeverteilung betrachtet werden.

Wärmepumpe im Altbau – wichtige Fragen →

Wärmepumpe im Altbau und Bestandsgebäude mit Förderung

Wird eine Wärmepumpe im Neubau über KfW 458 gefördert?

Nein, die hier beschriebene Heizungsförderung KfW 458 richtet sich an bestehende Wohngebäude und ist nicht das Förderprogramm für einen normalen Neubau.

Für Neubauten bestehen andere Förderprogramme und Förderlogiken. Deshalb sollte ein Neubau nicht mit dem klassischen geförderten Heizungstausch im Bestand verwechselt werden.

Für die technische Planung: Haustechnik im Neubau →

Wie funktioniert die Wärmepumpen-Förderung im Mehrfamilienhaus?

Auch Mehrfamilienhäuser können gefördert werden. Die Höhe der maximal berücksichtigten Kosten steigt nach der Anzahl der Wohneinheiten.

Für die erste Wohneinheit werden derzeit bis zu 28.000 Euro berücksichtigt, für die zweite bis sechste Wohneinheit jeweils weitere 15.000 Euro und ab der siebten Wohneinheit jeweils weitere 8.000 Euro.

Bei selbstgenutzten Wohnungen innerhalb eines Mehrfamilienhauses oder einer WEG können bestimmte persönliche Boni über zusätzliche Antragswege relevant sein.

Gerade bei einem Mehrfamilienhaus sollte jedoch zuerst das Wärmekonzept geklärt werden: zentrale Wärmepumpe, mehrere Wärmepumpen, Wohnungsstationen, Warmwasser und bestehende Wärmeverteilung beeinflussen die technische Lösung.

Haustechnik im Mehrfamilienhaus →

Kann eine WEG eine Wärmepumpen-Förderung beantragen?

Ja. Wohnungseigentümergemeinschaften können bei einer Heizungsmaßnahme am Gemeinschaftseigentum grundsätzlich antragsberechtigt sein.

Für den Basisantrag wird bei Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum eine entsprechend bevollmächtigte Person benötigt.

Persönliche Boni für selbstgenutzte Wohnungen werden von den jeweils berechtigten Eigentümern nach den dafür geltenden Zusatzantragsregeln beantragt.

Bekommen Vermieter Förderung für eine Wärmepumpe?

Auch private Eigentümer vermieteter Wohnimmobilien können grundsätzlich die Heizungsförderung nutzen. Persönliche Selbstnutzer-Boni gelten jedoch nicht automatisch.

Ein privater Vermieter kann deshalb eine andere Förderquote besitzen als ein Eigentümer, der dieselbe Immobilie selbst bewohnt.

Bei vermieteten Mehrfamilienhäusern sollte zusätzlich geprüft werden, welche Kostenobergrenzen sich aus der Anzahl der Wohneinheiten ergeben.

Welche Wärmepumpen-Förderung erhalten Unternehmen und Wohnungsunternehmen?

Für Unternehmen, juristische Personen und bestimmte weitere Antragsteller im Bereich Wohngebäude existiert die KfW-Heizungsförderung 459. Die aktuelle Grundförderung beträgt dort 30 Prozent.

Persönliche Einkommens- oder Selbstnutzerboni, wie sie für bestimmte private Eigentümer vorgesehen sind, lassen sich nicht einfach auf Unternehmen übertragen.

Bei Wohnungsunternehmen sollte deshalb zwischen Förderrecht und technischem Gesamtkonzept unterschieden werden. Bei größeren Beständen können die Zahl der Wohneinheiten, zentrale Technik, Wärmeverteilung und Bauabschnitte entscheidend sein.

WärmeFix für größere Bestandsprojekte →

Wo beantragt man die Wärmepumpen-Förderung – KfW oder BAFA?

Die eigentliche Heizungsförderung für den Einbau einer Wärmepumpe läuft nach der aktuellen Förderstruktur über die KfW.

Das BAFA ist innerhalb der BEG weiterhin für andere energetische Einzelmaßnahmen zuständig, beispielsweise bestimmte Maßnahmen an Gebäudehülle oder Anlagentechnik außerhalb der Heizung.

Ältere Beiträge im Internet, die einen klassischen BAFA-Wärmepumpenzuschuss beschreiben, können deshalb für aktuelle Anträge irreführend sein.

Kann die Wärmepumpen-Förderung mit einem Kredit kombiniert werden?

Die KfW-Heizungsförderung kann mit dem BEG-Ergänzungskredit 358 beziehungsweise 359 kombiniert werden, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.

Der Ergänzungskredit wird nicht als Ersatz für den Zuschuss beantragt. Zunächst muss eine entsprechende Zuschusszusage beziehungsweise Bewilligung vorliegen.

Der maximale Ergänzungskredit kann aktuell bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit betragen. Für den Ergänzungskredit Plus 358 bestehen zusätzliche Einkommensvoraussetzungen.

Kreditzinsen und Finanzierungskonditionen ändern sich.

Deshalb nennen wir hier bewusst keinen festen Zinssatz. Maßgeblich sind die Konditionen zum Zeitpunkt der Kreditentscheidung.

Was gilt für Förderanträge vor dem 21. Juli 2026?

Bereits zugesagte Anträge bleiben grundsätzlich unter den Bedingungen ihrer damaligen Zusage bestehen.

Auch Anträge, die vor der Umstellung ordnungsgemäß eingereicht wurden, werden nach den für diesen Antrag maßgeblichen Förderbedingungen behandelt.

Deshalb sollte bei älteren Projekten nicht automatisch die aktuelle Förderlogik auf eine bestehende Zusage übertragen werden.

Was ändert sich bei der Wärmepumpen-Förderung ab 2027?

Bereits nach heutigem Stand sind weitere Änderungen ab 2027 vorgesehen. Wer erst später investieren möchte, sollte die Förderbedingungen deshalb erneut prüfen.

AB 01.02.2027 Förderhöchstbetrag

Der Höchstbetrag für die erste Wohneinheit soll erstmals sinken und danach halbjährlich weiter reduziert werden.

AB 01.02.2027 Klimageschwindigkeitsbonus

Der aktuell 16-prozentige Bonus soll erstmals um vier Prozentpunkte sinken und anschließend weiter abgeschmolzen werden.

1. QUARTAL 2027 Wertschöpfungsbonus

Nach aktuellem KfW-Informationsstand ist ein neuer Bonus mit Bezug auf die europäische Wertschöpfung von Wärmepumpen vorgesehen.

Diese Änderungen liegen in der Zukunft.

Für einen Antrag ist immer die am Tag der Antragstellung gültige KfW-Regelung maßgeblich.

Passt die Förderung zu Ihrem Wärmepumpenprojekt?

Für eine erste technische Einordnung reichen wenige Angaben. Sie müssen die Förderquote noch nicht selbst berechnet haben.

1 · GEBÄUDE Altbau oder Bestandsgebäude?

Baujahr und Gebäudetyp helfen bei der technischen und förderrechtlichen Einordnung.

2 · HEIZUNG Welche Heizung ist vorhanden?

Öl, Gas, Etagenheizung, Nachtspeicher oder anderes Heizsystem?

3 · NUTZUNG Selbst genutzt oder vermietet?

Diese Frage ist besonders wichtig für mögliche Bonusförderungen.

4 · WOHNUNGEN Wie viele Wohneinheiten?

Die Anzahl beeinflusst die maximal berücksichtigten Förderkosten.

5 · TECHNIK Heizkörper oder Fußbodenheizung?

Für die technische Wärmepumpeneignung ist die Wärmeverteilung wichtig.

6 · PLANUNG Gibt es bereits ein Angebot?

Dann können Technik, Leistungsumfang und Förderablauf konkreter geprüft werden.

Wärmepumpe und Förderung gemeinsam vorbereiten

Förderung funktioniert nur, wenn auch die technische Anlage zum Gebäude passt. Deshalb sollte vor dem Antrag geklärt werden, welche Wärmepumpe, welche Heizflächen und welche zusätzlichen Arbeiten benötigt werden.

Sie können WärmeFix Ihre Objektdaten, Fotos und vorhandenen Heizungsunterlagen vorab zusenden.

Für eine erste Prüfung hilfreich

Senden Sie uns – soweit vorhanden – folgende Angaben:

  • Objektadresse
  • Baujahr
  • Wohnfläche
  • Anzahl Wohneinheiten
  • bisherige Heizungsart
  • Alter der bestehenden Heizung
  • Heizkörper oder Fußbodenheizung
  • Fotos des Technikraums
  • gewünschter Umsetzungszeitraum

Fragen zur Wärmepumpen-Förderung 2026 in NRW

Förderhöhe, Antrag, Voraussetzungen, Altbau, Einkommen, WEG und Mehrfamilienhaus.

Wie hoch ist die Wärmepumpen-Förderung 2026?

Die Grundförderung beträgt aktuell 30 Prozent. Je nach Antragsteller und Voraussetzungen können weitere Boni hinzukommen.

Wie viel Förderung bekomme ich für eine Wärmepumpe in NRW?

Das hängt von förderfähigen Kosten, Selbstnutzung, Einkommen, alter Heizung und Zahl der Wohneinheiten ab.

Wer bekommt 80 Prozent Wärmepumpen-Förderung?

Eine so hohe Förderquote kommt nur bei bestimmten Antragstellerkonstellationen und erfüllten Bonusvoraussetzungen in Betracht. Sie ist kein allgemeiner Fördersatz für jede Wärmepumpe.

Wer bekommt den Einkommensbonus?

Der Einkommensbonus ist für selbstnutzende Eigentümer vorgesehen und richtet sich nach dem maßgeblichen zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen.

Wer bekommt den Klimageschwindigkeitsbonus?

Er kann für die selbstgenutzte Wohneinheit beim förderkonformen Austausch bestimmter alter Heizsysteme relevant sein.

Welche alte Heizung muss ich für den Klimabonus haben?

Unter anderem können Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtspeicherheizungen relevant sein. Bei bestimmten Gas- und Biomasseheizungen gelten zusätzliche Altersanforderungen.

Was bedeutet Grundförderung?

Die Grundförderung ist der grundlegende prozentuale Zuschuss für die förderfähige Heizungsmaßnahme.

Was sind förderfähige Kosten?

Das sind Kosten, die nach den aktuellen Förderbedingungen für die Zuschussberechnung berücksichtigt werden dürfen.

Was wird neben der Wärmepumpe noch gefördert?

Je nach Projekt können auch bestimmte Installations-, Optimierungs-, Fachplanungs- und Umfeldmaßnahmen förderfähig sein.

Was ist KfW 458?

KfW 458 ist die Heizungsförderung für private Eigentümer bestehender Wohngebäude.

Was ist KfW 459?

KfW 459 richtet sich unter anderem an Unternehmen und juristische Personen bei Heizungsmaßnahmen an Wohngebäuden.

Was ist eine BzA?

Die Bestätigung zum Antrag enthält technische Angaben und wird vor der KfW-Antragstellung benötigt.

Was ist eine BnD?

Die Bestätigung nach Durchführung bestätigt nach Abschluss, dass die geförderte Maßnahme ordnungsgemäß umgesetzt wurde.

Wann muss die Wärmepumpen-Förderung beantragt werden?

Der Antrag muss grundsätzlich vor dem förderrechtlichen Vorhabensbeginn gestellt werden.

Wann darf ich mit den Arbeiten beginnen?

Der sichere Ablauf sollte sich an der Förderzusage und den jeweils gültigen KfW-Regeln orientieren.

Wann wird der Zuschuss ausgezahlt?

Nach Abschluss der Maßnahme, Einreichung der erforderlichen Nachweise und Prüfung durch die KfW.

Wie lange ist die Förderzusage gültig?

Der Umsetzungszeitraum beträgt nach den derzeitigen Regeln grundsätzlich bis zu 36 Monate ab Zusage. Maßgeblich ist die konkrete Förderzusage.

Kann ich die Wärmepumpe vor Antragstellung bestellen?

Für den Antrag wird ein Liefer- oder Leistungsvertrag benötigt, der jedoch die vorgeschriebene Förderbedingung enthalten muss.

Warum braucht der Vertrag eine aufschiebende Bedingung?

Damit die vertragliche Verpflichtung mit der Förderzusage verknüpft wird und der Förderablauf eingehalten werden kann.

Kann die Förderbedingung später in den Vertrag aufgenommen werden?

Nach den derzeitigen KfW-Regeln ist eine nachträgliche Aufnahme in einen bereits abgeschlossenen Vertrag nicht zulässig.

Wo beantrage ich die Wärmepumpen-Förderung?

Die Heizungsförderung für private Eigentümer wird über das KfW-Kundenportal beantragt.

BAFA oder KfW – wer fördert Wärmepumpen 2026?

Die eigentliche Förderung des Heizungstauschs auf eine Wärmepumpe läuft derzeit über die KfW.

Wird eine Wärmepumpe im Altbau gefördert?

Ja. Die Förderung richtet sich ausdrücklich an bestehende Gebäude, sofern die Fördervoraussetzungen erfüllt sind.

Wird eine Wärmepumpe ohne Fußbodenheizung gefördert?

Eine Fußbodenheizung ist nicht grundsätzlich Voraussetzung für die Förderung. Entscheidend sind die technischen Förderanforderungen und die Eignung des Gesamtsystems.

Werden neue Heizkörper zusammen mit der Wärmepumpe gefördert?

Bestimmte notwendige Umfeld- und Optimierungsmaßnahmen können grundsätzlich förderfähig sein. Die konkrete Anerkennung ist anhand des aktuellen KfW-Merkblatts zu prüfen.

Ist der hydraulische Abgleich Pflicht?

Die Förderung verlangt eine Optimierung des Heizungsverteilungssystems. Bei wassergeführten Heizsystemen gehört dazu grundsätzlich der hydraulische Abgleich.

Kann ein Vermieter Wärmepumpen-Förderung bekommen?

Ja. Auch private Vermieter können grundsätzlich antragsberechtigt sein. Selbstnutzerboni gelten jedoch nicht automatisch für vermietete Einheiten.

Kann eine WEG die Förderung beantragen?

Ja. Bei Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum kann die WEG grundsätzlich antragsberechtigt sein.

Werden Wärmepumpen im Mehrfamilienhaus gefördert?

Ja. Die maximal berücksichtigten Kosten erhöhen sich mit der Zahl der Wohneinheiten.

Bekommen Wohnungsunternehmen Wärmepumpen-Förderung?

Für Unternehmen und juristische Personen bestehen eigene KfW-Förderprodukte, darunter KfW 459 für Wohngebäude.

Wird eine Wärmepumpe im Neubau über KfW 458 gefördert?

Nein. KfW 458 richtet sich an bestehende Wohngebäude. Für Neubauten gelten andere Förderprogramme.

Kann ich den Zuschuss mit einem KfW-Kredit kombinieren?

Unter anderem kann der Zuschuss mit dem BEG-Ergänzungskredit 358 beziehungsweise 359 kombiniert werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Wie hoch ist der Ergänzungskredit?

Der maximale Kreditbetrag kann aktuell bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit betragen.

Was hat sich am 21. Juli 2026 geändert?

Unter anderem wurden Förderhöchstbeträge, Bonusregelungen und Einkommensstaffelungen angepasst. Der frühere Effizienzbonus und der Emissionsminderungszuschlag sind entfallen.

Gibt es den Effizienzbonus für Wärmepumpen noch?

Nein. Der bisherige Effizienzbonus ist mit der Reform zum 21. Juli 2026 entfallen.

Was ändert sich 2027 bei der Wärmepumpen-Förderung?

Nach aktuellem Stand werden unter anderem Förderhöchstbetrag und Klimageschwindigkeitsbonus ab Februar 2027 weiter reduziert. Zusätzlich ist ein Wertschöpfungsbonus angekündigt.

Wie kann WärmeFix bei der Förderung helfen?

WärmeFix kann die technische Wärmepumpenlösung, den erforderlichen Ausführungsumfang und die benötigten Projektinformationen mit Ihnen vorbereiten. Die formelle Förderberechtigung und Antragstellung richten sich nach den jeweils gültigen KfW-Bedingungen.

Kann ich meine Unterlagen per E-Mail senden?

Ja. Sie können Objektdaten, Fotos und vorhandene Unterlagen an info@waermefix.de senden.

Wie erreiche ich WärmeFix zur Wärmepumpenberatung?

Festnetz: +49 (0) 2365 6990699 , mobil: 0160 9194 7071 oder per E-Mail an info@waermefix.de .

Hinweis zur Aktualität: Die Förderinformationen auf dieser Seite wurden auf Grundlage des zum 7. August 2026 veröffentlichten Förderstands aufbereitet. Förderbedingungen, Haushaltsmittel, technische Anforderungen und Antragsverfahren können sich ändern. Maßgeblich sind immer die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Bedingungen der zuständigen Förderstelle. Die Informationen stellen keine Förderzusage, Rechtsberatung oder Steuerberatung dar.

Wärmepumpe geplant? Erst Technik klären, dann Förderung richtig vorbereiten.

Senden Sie WärmeFix die wichtigsten Daten Ihres Gebäudes. Wir prüfen zunächst, welche Wärmepumpenlösung technisch zu Ihrem Bestand passen kann.

Anschließend kann der Förderablauf auf Grundlage der aktuellen KfW-Bedingungen vorbereitet werden.

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